Haus- und Benutzerordnung

Liebe Gäste,

herzlich willkommen im Westfield Hamburg-Überseequartier.

Wir freuen uns über Ihren Besuch und werden alles tun, damit Sie sich hier so wohl wie möglich fühlen. Um Ihnen allen ein möglichst hohes Maß an Sicherheit, Komfort und Entspannung bieten zu können, benötigen wir Ihre Mithilfe. Deshalb appellieren wir an Ihr Verständnis und Ihre Rücksichtnahme und bitten Sie, alles zu unterlassen, was die angenehme Atmosphäre im Westfield Hamburg-Überseequartier beeinträchtigen könnte.

Um dies sicherzustellen, haben wir folgende Regeln festgelegt, die wir unbedingt zu beachten bitten:

1. Niemand darf andere Personen behindern, belästigen oder gefährden.

2. Das Musizieren im Quartier ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Quartiersmanagements gestattet.

3. Jeglicher Verkauf von Waren sowie das Verteilen von Handzetteln, Prospekten oder Ähnlichem auf dem Gelände bedarf der schriftlichen Genehmigung des Quartiersmanagements.

4. Hunde sind an der Leine zu führen. Eventuelle Verunreinigungen hat der Halter umgehend zu beseitigen.

5. Außerhalb der Gastronomiebetriebe ist der Verzehr alkoholischer Getränke untersagt.

6. Den Anweisungen der Mitarbeiter des Quartiersmanagements sowie des Sicherheitsdienstes ist umgehend Folge zu leisten. Diese haben jederzeit das Recht, Personen des Grundstücks zu verweisen.

7. Bei Verstößen gegen die Hausordnung wird Hausverbot erteilt. Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzung wird darüber hinaus Strafantrag wegen aller in Betracht kommenden Delikte gestellt.

8. Das professionelle Fotografieren, die Erstellung von Videoaufzeichnungen sowie Drohnenflüge sind nur mit schriftlicher Genehmigung des Quartiersmanagements gestattet.

9. Das Entladen, sowie das Entsorgen von nicht im Westfield Hamburg- Überseequartier angefallen Abfällen ist verboten. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt und zur Anzeige gebracht.

10. Das Füttern von Vögeln im Quartier ist nicht gestattet.

11. Rauchen und Dampfen sind ausnahmslos in allen Innenräumen sowie unter dem Glasdach untersagt.

12. Alle ordnungsbehördlichen Vorschriften sind von Gästen zu beachten.
Insbesondere ist u.a. verboten:
- die Verwendung von Feuer
- die Lagerung von Betriebsstoffen und feuergefährlichen Gegenständen
- das unnötige Hupen und die Belästigung Dritter durch Abgase und Geräusche
- das unnötige Laufen lassen der Motoren und
- das Einstellen von Fahrzeugen, die Betriebsmittel (z.B. Öl/Kraftstoff) verlieren

13. Fahr- und Krafträder dürfen nicht durch die Ladenstraße gefahren oder geschoben werden. Kickboard-, Rollschuh-, Inline- und Skateboardfahren, E-Scooter- Segways und ähnliche Fahrzeuge, egal ob motorisiert, elektrisch oder mit Muskelkraft angetrieben, sind aus Sicherheitsgründen ebenfalls nicht gestattet. Mobilitätshilfen wie Rollstühle, Rollatoren und Kinderwagen sind selbstverständlich von diesem Verbot ausgenommen.

14. Die im öffentlichen Straßenverkehr geltenden Bestimmungen und Verkehrsschilder werden auf den Verkehr in der Tiefgarage angewandt und sind ebenso wie alle sonstigen in der Tiefgarage angebrachten Verkehrsregelungen zu beachten.

15. Der Gast hat sein Fahrzeug ausschließlich und genau auf den markierten Plätzen einzustellen, und zwar derart, dass jederzeit das ungehinderte Ein- und Aussteigen auch auf den benachbarten Stellplätzen möglich ist.

16. Sind Stellplätze für besondere Personengruppen oder Fahrzeugtypen ausgewiesen, sind diese Regelungen zu beachten:
a) Auf Frauenparkplätzen dürfen nur Fahrzeuge abgestellt werden, deren sämtliche Insassen weiblichen Geschlechts sind. Kinder sind von dieser Regelung ausgenommen.
b) Auf Schwerbehindertenparkplätzen dürfen nur Fahrzeuge gemäß den Regelungen der Straßenverkehrsordnung eingestellt werden.
c) Auf Stellplätzen, die für Fahrzeuge besonderer Maximalhöhen begrenzt sind, dürfen nur Fahrzeuge mit einer Gesamthöhe von unter der angegebenen Maximalhöhe abgestellt werden.

17. Beachtet der Gast diese Vorschriften nicht, so ist der Betreiber ohne weitere Ankündigung ermächtigt, das falsch eingestellte Fahrzeug durch geeignete Maßnahmen auf Kosten des Gastes entfernen zu lassen.

18. Die Einstellräume und ihre Einrichtungen sind schonend und sachgemäß zu benutzen. Etwaige Beschädigungen werden auf Kosten des Gastes beseitigt.

19. Innerhalb der gesamten Tiefgarage sind Reinigungs-, Reparatur- und Wartungsarbeiten am Fahrzeug untersagt.

20. Die Reinigung der Tiefgarage erfolgt durch den Betreiber; jedoch sind Verunreinigungen, die der Gast zu verantworten hat, unverzüglich durch diesen zu beseitigen. Anderenfalls ist der Betreiber berechtigt, diese Verunreinigung auf Kosten des Gastes beseitigen zu lassen.

21. Das Einstellen von Fahrzeugen erfolgt auf eigene Gefahr. Es dürfen nur amtlich zugelassene Fahrzeuge eingestellt werden. Eine Bewachung findet nicht statt.

22. Das Campen sowie Übernachten in Fahrzeugen wie PKW, LKW, Campingbussen usw. ist auf dem gesamten Gelände untersagt.

 

Ihr Westfield Hamburg-Überseequartier