Hausordnung

 


Liebe/r Besucher/-in der Düsseldorf Arcaden, 


damit Sie sich bei uns immer wohlfühlen, ist es erforderlich, dass einige Dinge geregelt sind. Die nachfolgenden Punkte gelten für das gesamte Gelände der Düsseldorf Arcaden, sowie der Ladenstraße.

  1. Das Betreten des Centers sowie die Nutzung aller Einrichtungen erfolgen auf eigene Gefahr. Für die Nutzung sämtlicher Service-Einrichtungen wird keine Haftung übernommen.
  2. Das Rauchen ist im gesamten Objekt und im Parkhaus verboten. 
  3. Der Verzehr von alkoholischen Getränken außerhalb von gastronomischen Einrichtungen ist verboten. Der Konsum, sowie das Handeln mit Drogen wird ausnahmslos zur Anzeige gebracht.
  4. Betteln und Hausieren sowie unnötiger Aufenthalt ist nicht gestattet.
  5. Feilbieten von Waren, kommerzielle Film- und Fotoaufnahmen, Auftritte sowie Veranstaltungen sind ohne eine schriftliche Genehmigung des Centermanagements nicht gestattet.
  6. Für das Verteilen von Werbematerial, das Anbringen von Plakaten, Kundenbefragungen, etc. benötigen Sie eine schriftliche Genehmigung des Centermanagements. 
  7. Fahr- und Krafträder dürfen nicht durch die Ladenstraße gefahren oder geschoben werden. Kickboard-, Rollschuh-, E-Scooter, Inline- und Skateboardfahren sind aus Sicherheitsgründen ebenfalls nicht gestattet.
  8. Hunde sind an der Leine zu führen. Verunreinigungen sind vom Hundebesitzer zu beseitigen.
  9. Das Sitzen ist nur auf den dafür bereit gestellten Bänken, nicht jedoch auf den Fußböden, Treppen sowie in den Blumenanlagen. Das Verweilen in Fluchtgängen ist nicht gestattet. Die Benutzung von Fluchtwegtüren ist nur im Notfall zulässig.
  10. Mutwillige Verschmutzungen, Beschädigungen oder die missbräuchliche Nutzung von Einrichtungen, auch in Gemeinschaftsräumen wie Toiletten, Sanitätsräumen usw. werden mit Hausverbot sowie Schadensersatzforderungen geahndet. 
  11. Das weitere Verweilen trotz der Aufforderung zum Verlassen des Centers (durch das Centermanagement oder seinen Beauftragten) kann als Hausfriedensbruch geahndet werden. 
  12. Durch das Verhalten von Besuchern dürfen Dritte weder behindert noch belästigt werden. Zuwiderhandlungen können als Hausfriedensbruch geahndet werden.
  13. In der Anlieferung / in den Müllanlagen ist der Müll entsprechend der Beschilderung zu entsorgen. Es dürfen Müllsäcke, Paletten und andere Gegenstände weder in der Anlieferung noch in den Fluchtgängen abgestellt werden.
  14. Den Anweisungen des Centermanagements, insbesondere des von ihm beauftragten Wachdienstes, ist Folge zu leisten.
    Wir danken für Ihr Verständnis
    Ihr Centermanagement